Unser interdisziplinäres Team erbringt bei Ihnen zu Hause folgende Leistungen
Unsere Leistungen sind vom Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen anerkannt. Die verordneten Leistungen von reha@home werden deshalb von den Schweizerischen Krankenkassen anteilig übernommen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in bestimmten Lebenssituationen oder finanziellen Notlagen die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Gerne finden wir in einem Bedarfsabklärungs- und Beratungsgespräch die passende Lösung für Sie.
Krankenkassen-Beiträge der kassenpflichtigen Leistungen | CHF |
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Abklärung und Beratung | 76.90/Std. |
Behandlungspflege | 63.00/Std. |
Grundpflege | 52.60/Std. |
Pflege
Für die Kosten der ambulanten Pflege kommen drei Kostenträger auf: Die Krankenkassen, Gemeinden und der Klient. Die krankenkassenpflichtigen Pflegetarife sind schweizweit vereinheitlicht.
Ihre Kostenbeteiligung:
Sie bezahlen die Jahresfranchise der Krankenkasse und den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Kalenderjahr.
Für die Pflege fallen pro Tag für den Kunden eine vom Kanton vorgeschriebene Patientenbeteiligung an. Im Kanton Aargau beträgt die Patientenbeteiligung 20% des Pflegetarifs, jedoch maximal CHF 15.35 pro Tag. Im Kanton Zürich beträgt die Patientenbeteiligung pauschal CHF 7.65 pro Tag, unabhängig von der Einsatzdauer- oder Frequenz.
Ausgenommen von der Patientenbeteiligung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Leistungen zu Lasten der IV, UV und MV.
Therapien
Für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie gilt die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur nach Disziplin. Bei Vorliegen einer Verordnung durch den Haus- oder Facharzt übernimmt die Krankenkasse unsere therapeutischen Leistungen.
Ihre Kostenbeteiligung:
Die krankenkassenpflichtigen Leistungen stellen wir Ihrer Krankenkasse direkt in Rechnung. Von der Krankenkasse erhalten Sie eine Rechnung für die Franchise und den Selbstbehalt (10% bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Kalenderjahr).
Folgende Leistungen und Institutionen helfen Ihnen weiter:
- Ergänzungsleistungen (EL)
Ihr Einkommen reicht nicht zur Deckung Ihrer Lebenskosten? Dann können Sie Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken und sind Teil des sozialen Fundamentes des Staates.
- Hilflosenentschädigung
- Altersbeauftragte
Fachstellen für Altersfragen in Städten und Regionen, bei Pro Senectute und beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
- Büro Spitex
Nicht-krankenkassenpflichtige Leistungen | CHF |
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Hauswirtschaft und Betreuung (exkl. MwSt.) | 48.00/Std. |
Nachtwache / Sitzwache | Auf Anfrage |
24-Stunden-Betreuung | Auf Anfrage |
Physiotherapie 30 min 45 min | 60.00 90.00 |
Ergotherapie 30 min 45 min | 60.00 90.00 |
Logopädie 30 min 45 min | 60.00 90.00 |
Wegpauschale bei Domiziltherapien | 36.00 |
Patiententransport Transport mit spezialisierten Fahrzeugen für den Patiententransport | Auf Anfrage |
Sämtliche Therapieleistungen können auch von Selbstzahlern gebucht werden. | Auf Anfrage |
Ihre Kostenbeteiligung:
Sie bezahlen den oben erwähnten Stundensatz.
Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen werden von den Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung nicht übernommen. Verfügen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung, übernimmt die Krankenkasse eventuell einen Anteil. Gegen eine Aufwandsentschädigung kümmern wir uns gerne für Sie um diese Abklärungen.
Wichtige Hinweise zu Rechnungen:
- Pflege-, hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen der reha at home AG werden den Klienten monatlich in Rechnung gestellt. Es gilt die übliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Die Pflege- und Therapieleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Durch Zahlungsausstände verursachten Mahnspesen werden den Klienten in Rechnung gestellt.
- Bewahren Sie Ihre Abrechnung der Krankenkasse und die der reha at home AG für Ihre Steuererklärung auf. Sie können die Beträge geltend machen.